Bei der Schadenersatzbemessung ginge es schliesslich darum, ob aus demselben Grund eine Reduktion des Schadenersatzes wegen eines allfälligen Selbstverschuldens zu erfolgen hat. 9.a. Nach der Bejahung der Rechtswidrigkeit ist weiter zu prüfen, ob zwischen der schädigenden Handlung - dem Auslösen der künstlichen Lawinen durch die Angestellten des BABLW - und dem eingetretenen Erfolg - der Beschädigung von Masten und der Leitung der Beschwerdeführerin - ein Kausalzusammenhang gegeben ist. Die Beschwerdeführerin bejaht sowohl den natürlichen wie auch den adäquaten Kausalzusammenhang, während die Vorinstanz in der angefochtenen Verfügung nicht auf diese Frage eingeht.