Die Anlage auf dem Scopi kann notfalls auch ohne dort anwesendes Personal betrieben werden. Muss kein Personal zur Anlage fahren, entfällt auch die Notwendigkeit der Räumung der Strasse und damit auch jene der Auslösung künstlicher Lawinen. Gegen diese Notwendigkeit spricht auch, dass, wie aus der Stellungnahme des VBS hervorgeht, der Einsatz der Luftwaffe während ein paar Tagen auch ohne den Betrieb der Anlage auf dem Scopi sichergestellt ist, wenn auch nur mit bedeutenden Einschränkungen. Es wurde weder dargetan, dass solche Einschränkungen im damaligen Zeitpunkt nicht zumutbar waren, noch dass überhaupt Einschränkungen erfolgten.