3 einer Strafuntersuchung gegen die beteiligten Mitarbeiter des BABLW. Das Strafverfahren wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 11. Juli 2000 eingestellt. B. Mit Schreiben vom 2. März 1999 bzw. 8. März 1999 reichte die X beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eine Schadensanzeige ein. Ihre Schadenersatzansprüche präzisierte sie mit Eingabe vom 2. Juli 1999. Das EFD erliess am 5. Februar 2001 eine Verfügung, worin es das Schadenersatzbegehren vom 2. Juli 1999 abwies.