Art. 3 VG. Staatshaftung für Schäden an Hochspannungsleitungen infolge Lawinenauslösung. Widerrechtlichkeit. Kausalzusammenhang. - Haftung für die amtliche Tätigkeit von zivilen Angestellten des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, die nicht Angehörige der Armee sind (E. 2). - Der Begriff der Widerrechtlichkeit nach Art. 3 Abs. 1 VG stimmt mit demjenigen nach Art. 41 OR überein; die Eidgenössische Rekurskommission für die Staatshaftung wendet die objektive Widerrechtlichkeitstheorie gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts an (E. 3a und 3b).