Sie können sich die Reisekosten sparen» (Schreiben vom 28. November 2003). 6.5 Die Beschwerdeführerin bzw. die Z. AG haben in grösserem Ausmass Arzneimittel ohne Bewilligung hergestellt und in mehreren Fällen zulassungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht, die - zumindest in der jeweiligen Zusammensetzung, Dosierung oder Packungsgrösse - nicht zugelassen waren. In all diesen Fällen hat Herr Q. als fachtechnisch verantwortliche Person seine Zustimmung zur Marktfreigabe erteilt. Hierin liegen ausserordentlich schwer wiegende Verletzungen des Heilmittelrechts, die teilweise auch Gegenstand von Verwaltungsstrafverfahren bilden.