Mit der Erteilung einer Herstellungsbewilligung wird der fachtechnisch verantwortlichen Person eine gesundheitspolizeiliche Aufgabe übertragen, indem sie betriebsintern für die Sicherstellung der GMP-Konformität und damit der Arzneimittelsicherheit sorgen muss (vgl. auch E. 6.3.1 hiervor). Diese Aufgabe kann vom Institut nicht laufend überwacht werden, so dass es auf die gesetzes- bzw. GMP-konforme Aufgabenerfüllung durch die fachtechnisch verantwortliche Person muss vertrauen können.