Vielmehr werde die Geschäftsleitung durch die Herren T. und U. gebildet. Dies ergebe sich allein schon daraus, dass diese Personen im Bewilligungsgesuch (Zusatzblatt D) als Kontaktpersonen angegeben worden seien. Darüber hinaus habe sie am 11. Februar 2005 ein Organisationsreglement samt Organigrammen erlassen, welches diesen Umstand auch formell noch festhalte.