AMBV in fine). Dies ist nach Auffassung der REKO HM nicht zuletzt deshalb unumgänglich, weil behördliche Kontrollen der Herstellungstätigkeit nicht laufend erfolgen können, sondern sich auf Inspektionen beschränken müssen, die in der Regel nur alle zwei bis fünf Jahre stattfinden (vgl. Ziff. 33 EMEA-Empfehlung). Diesem Bedürfnis nach einer möglichst weitgehenden Unabhängigkeit der fachtechnisch verantwortlichen Person hat der Verordnungsgeber dadurch entsprochen, dass er ausdrücklich vorschrieb, dass diese Person «über die Freigabe oder Nicht-Freigabe einer Charge unabhängig von der Geschäftsleitung» zu entscheiden habe (Art.