Unter diesen Umständen musste das Inspektionsverfahren abgeschlossen werden, ohne dass eine Nachinspektion angezeigt gewesen wäre. Von einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder einem rechtsungleichen, unverhältnismässigen Vorgehen des RHI-NW kann keine Rede sein. 3.3 und 3.4 (...) 4. Die Herstellung von Arzneimitteln umfasst sämtliche Arbeitsgänge der Produktion «von der Beschaffung der Ausgangsmaterialien über die Verarbeitung bis zur Verpackung, Lagerung und Auslieferung des Endproduktes sowie die Qualitätskontrollen und die Freigabe» (Art. 4 Abs. 1 Bst. c HMG). Gemäss Art. 5 Abs. 1