Die vorgeschlagenen Massnahmen waren allerdings nicht ausreichend, so dass das RHI-NW der Beschwerdeführerin mehrmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Erst nachdem sich - immerhin fast vier Monate nach der Inspektion - gezeigt hatte, dass die Beschwerdeführerin nicht in der Lage oder doch nicht bereit war, die nötigen GMP-Verbesserungen innert nützlicher Frist vorzunehmen, verzichtete das RHI-NW auf jede weitere Korrespondenz und beantragte dem Institut, die Herstellungsbewilligung sei zu verweigern. Die Beschwerdeführerin hatte damit ausreichend Gelegenheit, sich mit dem RHI-NW abzusprechen.