Insofern weitet das Eventualbegehren den Streitgegenstand in unzulässiger Weise aus. 1.5 Gleiches gilt für den mit Eingabe vom 16. Februar 2005 gestellten Eventualantrag, die Bewilligung sei unter der Auflage zu erteilen, dass Herr Q. innert 30 Tagen nach Bewilligungserteilung als fachtechnisch verantwortliche