404; F. Gygi, Bundesverwaltungsrechtspflege, 2. Aufl., Bern 1983, S. 44 f.). Bei den neuen Anträgen handelt es sich - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin - keineswegs um Präzisierungen des ursprünglichen Gesuches bzw. um geringfügige Änderungen des Bewilligungsformulars, sind doch sowohl für die Bewilligung der Ausfuhr von Arzneimitteln als auch der Herstellung von Arzneimitteln für klinische