Darin bot sie an, die Analyse der in der Betriebsstätte in B. hergestellten Arzneimittel daselbst vorzunehmen. Am 12. Januar 2005 teilte der Präsident der REKO HM den Parteien mit, dass im vorliegenden Verfahren die Akten sämtlicher von der Beschwerdeführerin und der Z. AG bei der REKO HM anhängig gemachten Verfahren zum Entscheid beigezogen würden. Am 2. Februar 2005 forderte er zudem die Beschwerdeführerin auf, ihre Statuten und ihr allfälliges Organisationsreglement vorzulegen. Die Beschwerdeführerin reichte am 16. Februar 2005 die einverlangten sowie weitere Unterlagen ein. Im Weiteren konkretisierte sie Ziff. 3 ihrer Rechtsbegehren gemäss Eingabe vom 6. Mai 2004 und beantragte, die