Als fachtechnisch verantwortliche Person war weiterhin Herr Q. vorgesehen. I. Mit Eingabe vom 31. August 2004 legte die Beschwerdeführerin einen Massnahmenplan zur Behebung der anlässlich der Inspektion vom 5./6. August 2004 festgestellten Mängel vor. Mit diesem Plan erklärte sich das RHI-NW einverstanden und stellte fest, dass die Inspektion damit abgeschlossen sei. Zugleich hielt es fest, die Herstellungsbewilligung könne gemäss korrigiertem Gesuch erteilt werden.