Am 25. August 2004 reichte die Beschwerdeführerin der REKO HM das anlässlich der Inspektion geänderte Bewilligungsgesuch vom 5. August 2004 ein. Darin beantragte sie weiterhin die Erteilung einer Bewilligung zur Herstellung von festen Arzneimitteln sowie zur Primärund Sekundärverpackung. Nicht mehr beantragt wurde die Erteilung einer Bewilligung zur Herstellung von flüssigen und halbfesten Arzneimitteln - dafür aber erstmals die Erteilung einer Bewilligung zur Ausfuhr verwendungsfertiger Arzneimittel sowie zur Herstellung von Arzneimitteln für klinische Versuche. Als fachtechnisch verantwortliche Person war weiterhin Herr Q. vorgesehen.