Dem Inspektionsbericht vom 19. August 2004 kann entnommen werden, dass dem Betrieb - unter der Voraussetzung, dass die festgestellten 5 wesentlichen und 3 anderen Mängel behoben werden - ein genügender GMP-Status zugesprochen werden kann. Weiter wurde aber darauf hingewiesen, dass die Doppelrolle von Herrn Q. als fachtechnischer Leiter und Geschäftsinhaber das Potential für einen Interessenskonflikt habe und im Widerspruch zur Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich vom 17. Oktober 2001 (AMBV, SR 812.212.1) stehen könnte.