5 verweigern, da die Beschwerdeführerin keine Massnahmen vorgeschlagen habe, die geeignet wären, den GMP-Status des Betriebes nachhaltig zu verbessern. D. Mit Vorbescheid vom 16. Januar 2004 teilte das Institut der Beschwerdeführerin mit, es beabsichtige, das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung abzuweisen. Fristgerecht nahm die Beschwerdeführerin hiezu Stellung. E. Mit Verfügung vom 19. März 2004 wies das Institut das Gesuch der Beschwerdeführerin ab und verweigerte die Erteilung bzw. Änderung der Herstellungsbewilligung (zusätzliche Betriebsstätte in B.).