Sie wies darauf hin, dass der Betriebsstandort identisch mit jenem der konkursiten Firma Y. AG sei, dass aber ein Wechsel der fachtechnisch verantwortlichen Person erfolge. C. Am 13. Juni 2003 erteilte das Institut dem RHI-NW einen Auftrag zur förmlichen Inspektion der Betriebsstätte. Diese Inspektion wurde der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 31. Juli 2003 angekündigt und am 26./27. August 2003 durchgeführt. Wie dem Bericht des RHI-NW vom 1. September 2003 entnommen werden kann, wurden anlässlich der Inspektion insgesamt 19 Mängel festgestellt. Von diesen Abweichungen von den Regeln der Guten Herstellungspraxis («Good Manufacturing Practice», GMP) wurden 15 als wesentlich bezeichnet.