Nach Rücksprache mit dem zuständigen Konkursbeamten und dem RHI-NW reichte die Beschwerdeführerin am 15. Mai 2003 bei Letzterem ein Gesuch um Erteilung einer Herstellungsbewilligung für die Betriebsstätte in B. bzw. um Änderung der bestehenden Herstellungsbewilligung ein. In der Folge teilte das Institut, dem das Gesuch zuständigkeitshalber überwiesen worden war, der Beschwerdeführerin telefonisch mit, ihre Eingabe sei unvollständig und müsse ergänzt werden. Am 10. Juni 2003 reichte die Beschwerdeführerin beim Institut ein überarbeitetes Gesuch ein.