4 Übernahme der Betriebsstätte in B. informieren lassen. Von einem Mitarbeiter des RHI-NW wurde ihm mitgeteilt, dass eine «Mutationsbewilligung» des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic, im Folgenden: Institut) beantragt werden müsse und im Bewilligungsverfahren allenfalls eine kleine Inspektion erforderlich sein würde. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Konkursbeamten und dem RHI-NW reichte die Beschwerdeführerin am 15. Mai 2003 bei Letzterem ein Gesuch um Erteilung einer Herstellungsbewilligung für die Betriebsstätte in B. bzw. um Änderung der bestehenden Herstellungsbewilligung ein.