Am 5. Mai 2003 nahm sie in dieser Betriebsstätte die Herstellung von Arzneimitteln und anderen Produkten (wieder) auf - vorwiegend in Erfüllung von Aufträgen, die von Drittfirmen erteilt worden waren (Lohnherstellung). B. Bereits zuvor hatte Herr Q., Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, mit dem Regionalen Heilmittelinspektorat der Nordwestschweiz (RHI-NW) Kontakt aufgenommen und sich über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der