Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Die X. AG (Beschwerdeführerin) ist Inhaberin einer altrechtlichen, kantonalen Betriebsbewilligung für ihre Betriebsstätte in N. Im Frühjahr 2003 übernahm sie aus der Konkursmasse der Firma Y. AG die Produktionsanlage, das Geschäftsinventar, das Gebäude und teilweise auch das Personal eines Betriebes in B., in welchem unter anderem auch Arzneimittel hergestellt worden waren. Am 5. Mai 2003 nahm sie in dieser Betriebsstätte die Herstellung von Arzneimitteln und anderen Produkten (wieder) auf - vorwiegend in Erfüllung von Aufträgen, die von Drittfirmen erteilt worden waren (Lohnherstellung).