2 - Die von einer externen Fachbehörde aufgrund einer Inspektion getroffenen Feststellungen über den betrieblichen Zustand sind einem Sachverständigengutachten im Sinne von Art. 12 Bst. e VwVG gleichzusetzen, so dass hievon nicht ohne zwingende Gründe abgewichen werden kann (E. 5). - Die Erteilung bzw. Änderung einer Herstellungsbewilligung setzt den Nachweis voraus, dass dem Betrieb eine geeignete fachtechnisch verantwortliche Person im Sinne von Art. 5 AMBV zur Verfügung steht (E. 6).