Arzneimittel. Änderung der Herstellungsbewilligung bei zusätzlichem Betriebsstandort. Streitgegenstand. Betriebliche und personenbezogene Bewilligungsvoraussetzungen. Art. 5 Abs. 1, Art. 6 HMG. Art. 3, Art. 4, Art. 5, Art. 30 Abs. 1 und 3 AMBV. - Im Beschwerdeverfahren ist grundsätzlich nur über jene Inhalte einer Bewilligung zu entscheiden, welche bereits vom Gesuch und von der erstinstanzlichen Verfügung umfasst gewesen sind (E. 1.3 bis 1.6). - Die Frist gemäss Art. 30 Abs. 3 AMBV stellt eine Ordnungsfrist dar.