3. Der Umfang der Zulassungspflicht von Stickoxid Inhalationsgas einschliesslich der massgebenden Übergangsbestimmungen, der allfällig anwendbaren Ausnahmeregelungen für Stickoxid Inhalationsgas und der Zuständigkeit für die Erteilung der Herstellungsbewilligung seien zu bezeichnen. 3.a Eventualiter: Die Sache sei an Swissmedic zurückzuweisen und diese sei zu verpflichten, die anbegehrte Feststellungsverfügung über den Umfang der Zulassungspflicht von Stickoxid Inhalationsgas zu erlassen und sich darin zur Zulassungspflicht einschliesslich der massgebenden Übergangsbestimmungen, der allfällig anwendbaren Ausnahmeregelungen für Stickoxid Inhalationsgas