Solange der Patentschutz galt, kam auch sie jedoch für potentielle Hersteller kaum in Frage.» C. Nachdem sich bereits die Herstellerin des fraglichen Arzneimittels beim Institut über die Veröffentlichung der Medienmitteilung vom 22. November 2004 beschwert und um eine Aussprache ersucht hatte, gelangte auch die Beschwerdeführerin am 13. Dezember 2004 mit folgenden Aufforderungen an das Institut: «1. Die Medienmitteilung [sei] unverzüglich, das heisst innert 48 Stunden nach Erhalt dieses Schreibens (Zeitpunkt des Faxeingangs), von der Swissmedic-Homepage zu entfernen und auch in anderer Form nicht weiter zu verbreiten. 2. Innert 10 Tagen, das heisst bis zum 23. Dezember 2004,