B. Am 22. November 2004 veröffentlichte das Schweizerische Heilmittelinstitut (Institut) auf seiner Webseite (http://www.swissmedic.ch) und anschliessend auch im Swissmedic-Journal 11/2004 (S. 1174) unter dem Titel «Patentschutz von X. aufgehoben: Swissmedic begrüsst den Entscheid» eine Medienmitteilung folgenden Wortlauts: «Swissmedic begrüsst den Entscheid des Europäischen Patentamts, wonach das Patent auf das Inhalationsgas X. (Stickoxyd) für ungültig erklärt wurde und hofft, dass weitere Inverkehrbringer bei Swissmedic Gesuche um Zulassung entsprechender Präparate einreichen. Damit sollte der Preiswettbewerb künftig spielen können.