Als einzige Zulassungsinhaberin eines patentgeschützten Arzneimittels erlangte die Beschwerdeführerin damit eine faktische Monopolstellung. Da die Entwicklung und Herstellung des Produktes nach Angaben der Beschwerdeführerin relativ hohe Kosten verursachte, erhöhte sie in der Folge den Preis für das Arzneimittel erheblich, was in Fachkreisen, Behörden und auch in den Medien diskutiert und teilweise heftig kritisiert wurde. Im Rahmen eines Patentstreites widerriefen die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes mit Entscheid vom 16. November 2004 das Patent für die Herstellung des fraglichen Arzneimittels.