Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Der Beschwerdeführerin wurde im Sommer 2004 die Erstzulassung für das Arzneimittel X. Inhalationsgas erteilt - einem Stickstoffmonoxid/Stickstoff-Gemisch, das in der Neonatologie eingesetzt wird. Für die Herstellung dieses Gases war im Jahre 1997 ein europäisches Patent erteilt worden. Als einzige Zulassungsinhaberin eines patentgeschützten Arzneimittels erlangte die Beschwerdeführerin damit eine faktische Monopolstellung.