1 Art. 27, Art. 36 BV. Art. 10 Abs. 1 Bst. a, Art. 11 Abs. 1, Art. 58, Art. 66 HMG. Art. 3, Art. 9 Abs. 3, Art. 13, Art. 32 Abs. 3 VAM. - Der Handel mit Arzneimitteln ist durch die Wirtschaftsfreiheit geschützt und darf nur unter den in Art. 36 BV genannten Voraussetzungen eingeschränkt werden (E. 3.1). - Die Sistierung der Zulassung eines Arzneimittels, dessen hoch stehende Qualität in einem Marktüberwachungsverfahren nicht nachgewiesen wird, kann sich auf eine ausreichende Rechtsgrundlage stützen (E. 3.2). -