Wie das Institut zu Recht festgehalten hat, entsprechen weitere Unterlagen, insbesondere im Teil IIC der Dokumentation (Spezifikationen von Ausgangsstoffen), nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ebenso geben die Validierungsunterlagen zu den Analysen­methoden nicht schlüssig darüber Auskunft, ob die Methoden als validiert angesehen werden können. Die REKO HM musste auch feststellen, dass die Stabilitätsstudien nicht nach den Vorgaben der von der «International Con­ference on Harmonisation» erarbeiteten Richtlinien («ICH-Guide­lines») durchgeführt worden sind.