Der Nachweis der Konformität des zu beurteilenden Produktes ist der Beschwerdeführerin damit nicht gelungen und sie hat - als beweisbelastete Partei - die Folgen dieses Mangels zu tragen. Aufgrund ihrer Zusammensetzung mit Fachrichtern ist die REKO HM in der Regel durchaus in der Lage, auch relativ komplexe medizinische und technische Fragen zu beurteilen.