Die angegebene Fachliteratur ist weitgehend allgemeiner Natur, behandelt nur Teilaspekte (wie etwa Materialeigenschaften) oder betrifft Hüftendoprothesensysteme anderer Hersteller, die in den wesentlichen Punkten vom zu beurteilenden Produkt abweichen. Die von der Beschwerdeführerin erstellte «klinische Bewertung» vom 6. Juli 2001, die ohnehin auf sehr unvollständigen Angaben beruht, beschränkt sich im Wesentlichen auf die Anpreisung der mit dem X-System verbundenen Verbesserungen gegenüber dem Z-System - ohne auf allfällige Nachteile einzugehen. Die wenigen eingereichten Stellungnahmen von Ärzten und Patienten enthalten zudem keine klinisch aussagekräftigen Angaben.