Es sind daher die Besonderheiten des Produktes und die hiezu vorliegenden Erkenntnisse und Erfahrungen zu berücksichtigen (vgl. E. 5.2.3 hiervor). Nach Auffassung der REKO HM ist die blosse Auswertung des (wissenschaftlichen) Erkenntnismaterials ungenügend und eine klinische Prüfung mittels geeigneter Studien am Menschen unabdingbar, wenn nur so eine ausreichende Beurteilung der Sicherheit und Leistungen im Rahmen der klinischen Bewertung möglich ist - insbesondere dann, wenn ein Produkt neu ist oder wesentliche neue Elemente enthält, die sicherheits- oder leistungsrelevant sein könnten.