7.3 EN ISO 14630 müssen Implantate einer klinischen Bewertung unterzogen werden, die - wie bereits in Ziff. 1.1. Anhang X der Richtlinie 93/42/EWG vorgesehen - auf der Zusammenstellung und Auswertung des (wissenschaftlichen) Erkenntnismaterials und/oder auf klinischen Prüfungen beruht. Die EN 12010 enthält detaillierte Vorschriften zur präklinischen Prüfung der Konstruktionsmerkmale, Werkstoffe, Design, Herstellung, Kontrolle, Sterilisation, Verpackung und Bereitstellung von Informationen durch den Hersteller. Eine klinische Bewertung ist einzig bezüglich des Designs vorgesehen, wobei offen gelassen wird, ob hiezu klinische Prüfungen erforderlich sind.