Die benannte Stelle führt eine förmliche Überprüfung (Audit) des Qualitätssicherungssystems durch, wobei sie bei Qualitätssicherungssystemen, die auf der Umsetzung der entsprechenden harmonisierten Normen beruhen, von der Übereinstimmung mit den beschriebenen Anforderungen ausgeht (Ziff. 3.3. Anhang II der Richtlinie 93/42/EWG). Zudem unterliegt der Hersteller einer regelmässigen nachträglichen Überwachung seines Qualitätssicherungssystems gemäss Ziff. 5 Anhang II der Richtlinie 93/42/EWG.