- Der Konformitätsnachweis für Hüftendoprothesen kann aufgrund des Verfahrens einer Überprüfung des vollständigen Qualitätssicherungssystems gemäss europäischem Recht (Konformitätsbewertung) erbracht werden, in welchem insbesondere eine Risikoanalyse vorzunehmen und klinische Daten beizubringen sind. Wird der mit der Konformitätsbewertung beauftragten Stelle keine Risikoanalyse vorgelegt, ist der Konformitätsnachweis unvollständig und damit ungenügend (E. 5.1-5.2.2). - Klinische Daten sind dann genügend, wenn sie eine klinische Bewertung erlauben.