Gerade aus den neuesten Tests ergeben sich Zweifel an einer ausreichenden mikrobiologischen Sicherheit während einer Aufbrauchfrist von 12 Wochen (vgl. E. 5.3.3 hiervor). Die REKO HM ist daher der Auffassung, dass im Rahmen der heutigen Beurteilung der Sicherheit der Präparate die ausländischen Zulassungen nicht von entscheidender Bedeutung sind. 7. Die Beschwerdeführerin stellt sich im Weiteren auf den Standpunkt, die zu beurteilenden Präparate seien auch deshalb für eine Aufbrauchfrist von 12 Wochen zuzulassen, weil dies zu Kostenersparnissen im Gesundheitswesen führen würde.