Der REKO HM ist nicht bekannt, aufgrund welcher Dokumentationen die ausländischen Zulassungen erteilt wurden, so dass nicht überprüft werden kann, ob ein den schweizerischen Zulassungskriterien entsprechender Sicherheitsnachweis in diesen Ländern hat erbracht werden können. Zudem ist zu betonen, dass im vorliegenden Verfahren neue Unterlagen beigebracht worden sind, die den ausländischen Heilmittelbehörden nicht bekannt gewesen sein können. Gerade aus den neuesten Tests ergeben sich Zweifel an einer ausreichenden mikrobiologischen Sicherheit während einer Aufbrauchfrist von 12 Wochen (vgl. E. 5.3.3 hiervor).