Allgemein wird die Dunkelziffer im spontanen Erfassungssystem von nicht erkannten oder nicht gemeldeten Fällen in der Literatur mit etwa 80 bis 90% angegeben (vgl. den unveröffentlichten Entscheid der Rekurskommission der Interkantonalen Vereinigung für Heilmittel vom 29. Mai 1998 i.S. S.P. AG [Nr. 464], E. 5b). Die Ergebnisse des «Periodic safety update report» können daher höchstens als Indiz für die Sicherheit der zu beurteilenden Präparate angesehen werden und vermögen die geschilderten Unzulänglichkeiten der vorgelegten Prüfungen gemäss Europäischer Pharmakopöe nicht zu beheben. 5.3.6.