5.3.4. Der von der Beschwerdeführerin vorgelegte Test «Mikrobiologische Qualität nach 4-tägiger Kontamination» kann zwar als Hinweis auf die mikrobiologische Stabilität des B-Systems verstanden werden, vermag diese aber nicht rechtsgenüglich zu beweisen, da dieser Test weder validiert ist noch einer Arzneibuchvorschrift - insbesondere auch nicht der Europäischen Pharmakopöe - entspricht. Der Test ist damit unzulänglich und nicht geeignet, die Sicherheit der zu beurteilenden Präparate für die beantragte Aufbrauchfrist zu belegen.