5.2. Anlässlich der mündlichen Verhandlung vom 16. Dezember 2002 und mit Eingabe vom 14. Januar 2003 hat die Beschwerdeführerin die Ergebnisse von zwei Dichtigkeitstests vorgelegt, welche die dynamische und statische Dichtigkeit des B-Systems ausreichend belegen. Diese Untersuchungen können als Hinweis auf eine genügende mikrobiologische Dichtigkeit gewertet werden. Nach Auffassung der REKO HM ist es der Beschwerdeführerin damit gelungen, den Nachweis eines geschlossenen Systems zu erbringen, das möglicherweise auch eine genügende mikrobiologische Dichtigkeit aufweist. Auszuschliessen sind mikrobiologische Kontaminationen - zumindest in der Spitze des Mehrdosenbehälters - aber nicht.