Insbesondere hat sie zu belegen, - dass das Mehrdosenbehältnis B ein geschlossenes System bildet und - dass die Präparate nicht nur über die gesamte Dauer ihrer Haltbarkeit (3 Jahre im ungeöffneten Zustand), sondern auch während der gesamten Gebrauchszeit (Aufbrauchfrist von 12 Wochen nach dem Öffnen) und unter Stressbedingungen steril sind und bleiben. 5.2. Anlässlich der mündlichen Verhandlung vom 16. Dezember 2002 und mit Eingabe vom 14. Januar 2003 hat die Beschwerdeführerin die Ergebnisse von zwei Dichtigkeitstests vorgelegt, welche die dynamische und statische Dichtigkeit des B-Systems ausreichend belegen.