6 von 4 Wochen, was der ordentlichen Aufbrauchfrist (von Ophthalmologika) entspricht. Für die Beurteilung der Sicherheit von derartigen Arzneimitteln während einer längeren Aufbrauchfrist müssen die Regeln der Europäischen Pharmakopöe extrapoliert werden. Zweckmässigerweise ist für den Nachweis der mikrobiologischen Sicherheit während einer 4 Wochen übersteigenden Zeitspanne auch eine entsprechend längere Prüfdauer oder der Beweis, dass eine 4-wöchige Prüfdauer ausreichend für eine sichere Prognose der weiteren Entwicklung mikrobiologischer Kontaminationen ist, zu fordern.