Dabei stellt sich im Wesentlichen die Frage, ob das B-System während der beantragten Frist eine ausreichende mikrobiologische Sicherheit garantiert. 4. (…) 5. Die Beschwerdeführerin stellt sich auf den Standpunkt, die Sicherheit der zu beurteilenden Präparate sei für eine Dauer von 12 Wochen nach dem ersten Öffnen des Behälters gewährleistet, da es sich beim B-System um ein geschlossenes System handle, welches zusammen mit der oligodynamischen Wirkung der Silberspirale in der Tropferspitze sicherstelle, dass während der verlängerten Aufbrauchfrist mikrobiologische Verunreinigungen weitestgehend ausgeschlossen oder doch wirksam reduziert werden könnten.