In der allgemeinen Monographie betreffend die Ophthalmologika wird für Augentropfen festgehalten, dass bei der Verwendung von Multidosenbehältern die Aufbrauchfrist nach der ersten Öffnung anzugeben sei und diese in der Regel 4 Wochen nicht überschreiten dürfe (Ph.Eur. Kap. 2.1.6.). Diese ordentliche Aufbrauchfrist von 4 Wochen wird vom Institut dann bewilligt, wenn eine der Europäischen Pharmakopöe entsprechende «Prüfung auf ausreichende Konservierung» vorgelegt wird, die einen Zeitraum von 28 Tagen erfasst (Ph.Eur. Kap. 5.1.3).