Die Arzneimittelinformation muss aber auch bei derartigen Arzneimitteln vollumfänglich den Bestimmungen der AMZV entsprechen (vgl. Teil 1 Kap. I A, B Ziff. 6 der Anleitung vom 31. Januar 2002 zum Einreichen von Zulassungsgesuchen für Arzneimittel der Humanmedizin mit bekannten Wirkstoffen [Generika-Anleitung]). Die Zulassung eines Arzneimittels wird jeweils für eine bestimmte Zusammensetzung, galenische Form und Dosierung (unter anderem) sowie für bestimmte Indikationen oder Anwendungsgebiete erteilt, die im Rahmen der Zulassungsverfügung in einer Zusammenfassung der Produktemerkmale