Zusammenfassung des Sachverhalts: Die Arzneimittel X und Y wurden am 28. September 2000 von der A. GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) bei der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) zur Registrierung als Generika angemeldet. Es handelt sich dabei um Augentropfen mit dem Wirkstoff Z in steriler, wässeriger Lösung ohne Konservierungsmittel, die zur Senkung des Augeninnendrucks eingesetzt werden. Die Präparate werden in Behältnissen vertrieben, welche das B-System verwenden.