Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Unterlagen: - Bericht vom 12. Dezember 1999 aus einer neurologischen Klinik, - ergänzender Bericht vom 21. Dezember 2000 aus derselben neurologischen Klinik, - Bericht vom 13. Oktober 2002 aus einer psychiatrischen Klinik, - Bericht vom 2. September 2003 aus einem Institut für mathematische Statistik, - Bericht vom 10. September 2002 aus einer neurologischen Klinik. Im Weiteren beantragt die Beschwerdeführerin, es sei ihr die Einsichtnahme in die Referentenprotokolle sowie die Beurteilung des Referenten zum klinischen Teil des MEC-Beschlusses, welcher zum Vorbescheid des Instituts vom 12. November 2003 geführt hat, zu ermöglichen.