3. Die Beschwerdeführerin beantragt in erster Line, es sei ihr Einsicht in die vom Institut eingeholten Berichte externer Sachverständiger zu gewähren. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Unterlagen: - Bericht vom 12. Dezember 1999 aus einer neurologischen Klinik, - ergänzender Bericht vom 21. Dezember 2000 aus derselben neurologischen Klinik, - Bericht vom 13. Oktober 2002 aus einer psychiatrischen Klinik, - Bericht vom 2. September 2003 aus einem Institut für mathematische Statistik, - Bericht vom 10. September 2002 aus einer neurologischen Klinik.